Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Zustand und Nutzung der Fahrräder
Der Mieter bestätigt mit der Übernahme des Fahrrades, dass sich dieses inklusive Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten und mangelfreien Zustand befindet. Das Fahrrad ist vom Mieter sachgemäß und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, zu nutzen. Die Nutzung abseits befestigter Wege sowie zu nicht bestimmungsgemäßen Zwecken ist nicht gestattet. Das Fahrrad darf ausschließlich vom Mieter selbst genutzt werden. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken, für Testfahrten, Fahrten ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt.2. Reservierung und Zahlung
Reservierungen dienen der unverbindlichen Anfrage und stellen noch keinen verbindlichen Mietvertrag dar. Die Zahlung erfolgt ausschließlich vor Ort am Tag der Anmietung. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Barzahlung sowie EC-Kartenzahlung.3. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich zu behandeln und vor Diebstahl zu sichern. Das Fahrrad ist stets ordnungsgemäß abzuschließen und an einem sicheren Ort abzustellen. Während der Mietdauer auftretende Mängel oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.4. Reparaturen
Wird während der Mietzeit eine Reparatur erforderlich, trägt der Vermieter die Kosten, sofern die Ursache nicht auf unsachgemäße Nutzung oder ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist. Im Falle eines Verschuldens durch den Mieter trägt dieser die Kosten der Reparatur.5. Unfall und Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder abhandengekommen ist. Bei einem Unfall ist ein schriftlicher Bericht anzufertigen. Dieser muss insbesondere folgende Angaben enthalten:- Namen und Anschriften der beteiligten Personen
- Namen und Anschriften möglicher Zeugen
- ggf. amtliche Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge
- eine Skizze des Unfallhergangs
6. Haftung
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Für Schäden am Fahrrad sowie für die Verletzung vertraglicher Pflichten haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dies umfasst auch mögliche Folgekosten. Soweit Schäden durch Dritte reguliert werden, entfällt die Haftung des Mieters entsprechend.7. Rückgabe der Fahrräder
Die Rückgabe der Fahrräder hat spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zu erfolgen – innerhalb der Geschäftszeiten des Fahrradverleihs Wiedner. Erfolgt die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten, geschieht dies auf eigenes Risiko des Mieters. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Bei verspäteter Rückgabe ist für jeden angefangenen Tag der entsprechende Tagesmietpreis zu zahlen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von drei Werktagen nach Rückgabe Schäden festzustellen und diese dem Mieter in Rechnung zu stellen.8. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.Stand: April 2026